Was mache ich im Notfall?

In Notfällen rufen Sie bitte zuerst Ihren Haustierarzt an. Jeder Tierarzt ist verpflichtet, Notdienst anzubieten oder eine konkrete Vertretung zu benennen. Nachdem mehrere Kliniken in der Umgebung ihren Klinikstatus abgegeben haben und somit keinen 24 Stunden Notdienst mehr anbieten, mussten wir Kleintierpraktiker reagieren. Seit Februar 2019 haben wir uns mit unserer Praxis einem Notdienstring in Lohne, Vechta, Lüsche Drebber und Diepholz angeschlossen, in dem wir uns gegenseitig vertreten, aber nicht für die ganzen Landkreise Vechta und Diepholz zuständig sind. Dieser wird an Wochenenden und Feiertagen aktiv. Die jeweils diensthabende Praxis wird Ihnen angesagt, wenn Sie unsere Festnetznummer (05441-975295) anrufen. Unter der Woche werde ich, wie bisher versuchen, in Notfällen für Sie da zu sein (0175-5631039).
 

Hundeführerschein

Seit Juli 2011 gilt das neue Niedersächsische Hundegesetz, laut dem alle Hunde mit Chip gekennzeichnet sein, im niedersächsischen Hunderegister angemeldet und in einer Haftplfichtversicherung versichert sein müssen. Außerdem braucht der Hundehalter einen Sachkundenachweis, genannt Hundeführerschein, wenn er in den letzten 10 Jahren keine 2 Jahre durchgängig einen Hund angemeldet hatte oder andere Ausnahmeregelungen erfüllt.

Dieser Sachkundenachweis besteht aus einer theoretischen Prüfung möglichst vor Hundeanschaffung und aus einer praktischen Prüfung innerhalb von 12 Monaten danach. Beide Prüfungen können bei uns in der Praxis abgelegt werden. Wir arbeiten nach dem D-O.Q.-Test-2-System. Dieser "Hundeführerschein" ist in der gesamten Bundesrepublik einheitlich.

10-jähriges Jubiläum

Am 28.01.2001 wurde unsere Praxis eröffnet. Die ersten zehn Jahre liegen nun hinter uns, in denen wir vielen tierischen Patienten helfen konnten. Das haben wir am 05.02.2011 gebührend mit Kaffee und Kuchen, viel Besuch und vielen Themen rund um unsere Lieblinge gefeiert. Wir freuen uns auf die nächsten zehn Jahre und danken für Ihr Vertrauen.

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Chippflicht

Seit dem 1. Juli 2011 gilt in Niedersachsen Chippflicht und Versicherungspflicht. Das heißt, dass alle Hunde mit einem Alter über sechs Monate, die in Niedersachsen gemeldet sind, gechipt, registriert und haftpflichtversichert sein müssen.

Den Chip können Sie bei Ihrem Tierarzt einsetzen lassen. Für die Registrierung gibt es eine offizielle und vorgeschriebene Stelle, nämlich das Niedersächsische Hunderegister. Die Registirierung ist kostenpflichtig und funktioniert am einfachsten über das Internet. Sinnvoll ist aber auch eine Registrierung bei einem Haustierregister, wie TASSO oder FINDEFIX (ehemals das Deutsche Haustierregister). Bei beiden ist die Registrierung kostenlos, aber man freut sich über Spenden. Es gibt auch einige kostenpflichtige Register, die man über das Internet finden kann.

Viele Versicherungen versichern Hunde in der Haftpflicht und auch in der Krankenversicherung nur noch unter Angabe der Chipnummer.

Unsere Homepage geht online

Seit dem 25.01.2011 ist unser Internetauftritt online. Viel Spaß beim "Durchklicken". Über Kommentare und Anregungen im Gästebuch freuen wir uns.