Seit Juli 2011 gilt das neue Niedersächsische Hundegesetz, laut dem alle Hunde mit Chip gekennzeichnet sein, im niedersächsischen Hunderegister angemeldet und in einer Haftplfichtversicherung versichert sein müssen. Außerdem braucht der Hundehalter einen Sachkundenachweis, genannt Hundeführerschein, wenn er in den letzten 10 Jahren keine 2 Jahre durchgängig einen Hund angemeldet hatte oder andere Ausnahmeregelungen erfüllt.

Dieser Sachkundenachweis besteht aus einer theoretischen Prüfung möglichst vor Hundeanschaffung und aus einer praktischen Prüfung innerhalb von 12 Monaten danach. Beide Prüfungen können bei uns in der Praxis abgelegt werden. Wir arbeiten nach dem D-O.Q.-Test-2-System. Dieser "Hundeführerschein" ist in der gesamten Bundesrepublik einheitlich.